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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Tilgung
Unter dem Begriff Tilgung versteht man allgemein die teilweise oder vollständige Rückzahlung einer Kreditsumme ohne Zinsen.
Man unterscheidet zwischen der
ordentlichen
und der
außerordentlichen Tilgung
.
Die Tilgung stellt in der
doppelten Buchführung
keinen
Aufwand
dar, d.h. eine Tilgung belastet nicht die
Ergebnisrechnung
. Ebenso handelt es sich nicht um eine
Ausgabe
, da zeitgleich mit der
Auszahlung
eine Verminderung der
Verbindlichkeiten
einhergeht.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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