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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Tilgung

Unter dem Begriff Tilgung versteht man allgemein die teilweise oder vollständige Rückzahlung einer Kreditsumme ohne Zinsen.

Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Tilgung.

Die Tilgung stellt in der doppelten Buchführung keinen Aufwand dar, d.h. eine Tilgung belastet nicht die Ergebnisrechnung. Ebenso handelt es sich nicht um eine Ausgabe, da zeitgleich mit der Auszahlung eine Verminderung der Verbindlichkeiten einhergeht.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum