Der Kassenkredit (auch: Liquiditätskredit, Kredit zur Liquiditätssicherung) ist ein Begriff aus der öffentlichen
Haushaltswirtschaft
und bezeichnet aufgenommene Schulden zur Deckung eines kurzfristigen
Bedarfs an liquiden Mitteln.
Es handelt sich um
Geldschulden. Zuweilen wird vereinfachend von einem "Dispokredit" gesprochen.
In den haushaltsrechtlichen Vorschriften
einiger Bundesländer für die Kommunen werden Kassenkredite bewusst von den
Krediten
(für Investitionen,
Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur Umschuldung) abgegrenzt.
Insbesondere auf kommunaler Ebene werden Kassenkredite heute teilweise nicht mehr
gemäß ihrem eigentlichen Zweck (der Liquiditätssicherung) eingesetzt. Vielmehr sind diese
Verbindlichkeiten
mancherorts zu einer Dauereinrichtung auf hohem Niveau geworden. Dies ist v.a. deshalb problematisch,
da Kassenkredite nicht durch materiell geschaffene
Vermögenswerte gedeckt sind. Sie werden für
laufende Ausgaben aufgenommen.
Kassenkredite sind durch eine sehr kurze Laufzeit charakterisiert, weshalb sie häufig
umgeschuldet
werden müssen. Dies hat zur Folge, dass die Kassenkreditbestände einem hohen
Zinsänderungsrisiko unterliegen.
U.a. aufgrund der zuvor genannten Aspekte (keine Vermögensdeckung, hohes Zinsänderungsrisiko) werden hohe bzw. steigende Kassenkreditbestände
häufig als ein Indikator für eine finanzielle Krisensituation vor Ort angesehen.
In den Bestimmungen zum neuen doppischenHaushaltsrecht
ist die Kassenkreditaufnahme auf kommunaler Ebene unterschiedlich
stark reglementiert. So sehen z.B. einzelne Länder eine Genehmigung durch die
Aufsicht vor, wenn die
veranschlagten Kassenkredite der Kommunen bestimmte Höchstgrenzen überschreiten.
In der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes wird zwischen Kassenkrediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Kassenkrediten beim öffentlichen Bereich unterschieden. Kassenkredite können sowohl bei den
Kernhaushalten als auch bei den
Extrahaushalten anfallen.