Der Kassenkredit (auch: Liquiditätskredit, Kredit zur Liquiditätssicherung) ist ein Begriff aus der öffentlichen
Haushaltswirtschaft
und bezeichnet aufgenommene Schulden zur Deckung eines kurzfristigen
Bedarfs an liquiden Mitteln.
Zuweilen wird deshalb vereinfachend von einem "Dispokredit" gesprochen.
In den haushaltsrechtlichen Vorschriften
einiger Bundesländer für die Kommunen werden Kassenkredite bewusst von den Krediten
(für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur Umschuldung) abgegrenzt.
Insbesondere auf kommunaler Ebene werden Kassenkredite heute teilweise nicht mehr
gemäß ihrem eigentlichen Zweck (der Liquiditätssicherung) eingesetzt. Vielmehr sind diese
Verbindlichkeiten
mancherorts zu einer Dauereinrichtung auf hohem Niveau geworden.
Dies ist v.a. deshalb problematisch,
da Kassenkredite nicht durch materiell geschaffene Vermögenswerte gedeckt sind. Sie werden für
laufende Ausgaben aufgenommen.
In den Bestimmungen zum neuen doppischenHaushaltsrecht ist die Aufnahme von Kassenkrediten unterschiedlich
stark reglementiert. So sehen z.B. einzelne Länder Genehmigung durch die Aufsicht vor, wenn die
veranschlagten Kassenkredite bestimmte Höchstgrenzen überschreiten.
In der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes wird zwischen Kassenkrediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Kassenkrediten beim öffentlichen Bereich unterschieden. Kassenkredite können sowohl bei den
Kernhaushalten als auch bei den
Extrahaushalten anfallen.