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Investition [Definition]
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Investition
Als Investition bezeichnet man Auszahlungen, die auf die Anschaffung
langfristig nutzbarer Wirtschaftsgüter (sog. Investitionsgüter) abzielen.
Solche Investitionsgüter sollen letztlich der Erstellung eines Outputs bzw.
der Erzielung einer bestimmten Wirkung dienen. Investitionsgüter können z.B.
sein: Feuerwehr-Fahrzeug, Verwaltungsgebäude, Polizei-Boot, Sporthalle.
Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit werden in der Doppik im
Finanzhaushalt
veranschlagt. Die Investitionsgüter werden in der Bilanz
dem Anlagevermögen zugerechnet. Sie sind über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben.
Von diesem Investitionsbegriff zu unterscheiden ist die Verwendung des Begriffs in manchen politischen Debatten:
Hier wird zuweilen auch bei
Personalausgaben etc. von Investitionen gesprochen, etwa in Bezug auf die Einstellung von (zusätzlichen)
Lehrern ("Investition in die Bildung").
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