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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Personalausgaben

Unter Personalausgaben versteht man alle Ausgaben, die für die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens bzw. der jeweiligen öffentlichen Verwaltung anfallen.

Zu den Personalausgaben einer öffentlichen Verwaltung zählen v.a. die Beamtenbezüge, die Angestelltenvergütungen, die Arbeiterlöhne und die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte wird nicht den Personalausgaben zugerechnet.

Personalausgaben sind bei kameral rechnenden Kommunen im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum