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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kernhaushalt

Als Kernhaushalt bezeichnet man die/das für die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft erstellte Haushaltssatzung/-gesetz inklusive Haushaltsplan. Ausgelagerte Einheiten werden bei der Erstellung als solche nicht einbezogen, sondern finden lediglich indirekt Eingang in den Kernhaushalt (z.B. erwarteter Gewinn/Verlust eines Eigenbetriebs).

Nach der Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes handelt es sich bei den Kernhaushalten um einen abgegrenzten Beschäftigungsbereich. Hierunter fallen alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden.

Nach der Schuldenstatistik werden ab dem Berichtsjahr 2010 als Kernhaushalte die Haushalte der Körperschaftsgruppen (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und gesetzliche Sozialversicherung) bezeichnet. Die Kernhaushalte bilden nach der Schuldenstatistik zusammen mit den Extrahaushalten den sog. öffentlichen Gesamthaushalt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum