Nach der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes handelt es sich bei den
Kernhaushalten um einen abgegrenzten Beschäftigungsbereich. Hierunter fallen alle Ämter, Behörden, Gerichte und
Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der
Zweckverbände die
Ausgaben und
Einnahmen brutto
veranschlagt wurden.
Nach der
Schuldenstatistik werden ab dem Berichtsjahr 2010 als Kernhaushalte die
Haushalte der Körperschaftsgruppen (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und gesetzliche Sozialversicherung) bezeichnet. Die Kernhaushalte bilden nach der Schuldenstatistik zusammen mit den
Extrahaushalten den sog.
öffentlichen Gesamthaushalt.