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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Zweckverband
Als Zweckverbände werden alle Verbände und sonstigen juristischen
Personen bezeichnet, die anstelle kommunaler
Gebietskörperschaften kommunale
Aufgaben erfüllen und mindestens eine kommunale
Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband)
zum Mitglied haben. Die Mitgliedschaft muss dabei
der Wahrung des öffentlichen Interesses dienen.
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