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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Buchführung, doppelte

Bei der doppelten Buchführung handelt es sich um eine Art der Buchführung, die v.a. in der Privatwirtschaft weit verbreitet ist. Im Zuge der Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens soll in Deutschland v.a. auf kommunaler Ebene die doppelte Buchführung eingeführt werden und die bisherige kamerale Buchführung ablösen.

Charakteristisch für die doppelte Buchführung ist, dass jede durch einen Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfall verursachte Buchung mindestens zwei Konten berührt. Darüber hinaus ist es in der doppelten Buchführung möglich, den Periodenerfolg auf zweierlei Art zu ermitteln: durch die Ergebnisrechnung oder mittels der Bilanz. Im Gegensatz zur Kameralistik bildet die doppelte Buchführung den Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen der betrachteten öffentlichen Verwaltung ab und ermöglicht einen Überblick über die Vermögenslage, sowie den Stand der gesamten Schulden.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs 'Doppik'
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum