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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konto

Konten dienen in der Doppik der Darstellung von Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfällen. I.d.R. gilt, dass jede Aktiv- und Passivposition der Bilanz ein Konto hat, über welches die diese Bilanzposition betreffenden Geschäftsvorfälle einer Rechnungsperiode buchungstechnisch abgewickelt werden. Ebenso werden die Positionen in der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung über Konten abgewickelt.

Allgemein wird zwischen Bestands- und Erfolgskonten unterschieden:
Bestandskonten sind diejenigen Konten, die aus einer Bilanzposition abgeleitet sind. Für sie gilt stets, dass die Summe aus Anfangsbestand und Zugängen gleich der Summe aus Endbestand und Abgängen ist. Bei Bestandskonten wird unterschieden, ob es sich um ein Aktivkonto (auch: aktives Bestandskonto), oder um ein Passivkonto (auch: passives Bestandskonto) handelt. Aktivkonten spiegeln entsprechend Aktivpositionen der Bilanz wider, während Passivkonten die einzelnen Passivpositionen widerspiegeln. Aktivkonten erfassen den Anfangsbestand, sowie Zugänge im Soll und Abgänge, sowie den Endbestand im Haben. Bei Passivkonten ist es umgekehrt.
Erfolgskonten sind Konten, die aus Positionen in der Ergebnisrechnung abgeleitet sind. Bei ihnen unterschiedet man wiederum zwischen Aufwands- und Ertragskonten. Alle Erfolgskonten stehen in einem gewissen Zusammenhang mit dem Bestandskonto "Eigenkapital".

Im Kontext der Doppik in der öffentlichen Verwaltung können zusätzlich noch die Finanzkonten als dritte Kontenart, neben den Bestands- und Erfolgskonten, angeführt werden. Die Finanzkonten bilden hierbei die einzelnen Positionen der Finanzrechnung ab. Die Finanzkonten stehen, dem Funktionsprinzip der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR) folgend, alle in einem gewissen Zusammenhang zum Bestandskonto "liquide Mittel".

Da Konten häufig in Form eines T visualisiert werden, spricht man in diesem Zusammenhang häufig von einem sog. T-Konto (siehe Abbildung unten rechts).

Beispiel: T-Konto - Soll & Haben Die linke Seite eines Kontos wird als Soll bezeichnet, die rechte als Haben. Die Differenz zwischen der Haben- und der Soll-Seite eines Kontos ist der sog. Saldo. Wird der Saldo auf der Haben-Seite ausgewiesen, weil die Soll-Seite wertmäßig überwiegt, so spricht man von einem Sollsaldo. Überwiegt die Haben-Seite, so spricht man von einem Habensaldo, der auf der Soll-Seite auszuweisen ist.


Auch in der Kameralistik dienen Konten der Dokumentation von Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfällen. In der Kameralistik werden jedoch - im Gegensatz zur Doppik - einseitige Konten mit mehreren Spalten (Soll, Ist, Rest) geführt. Die Gliederung der Konten orientiert sich am Haushaltsplan.

Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfälle werden im kameralen System somit i.d.R. nur auf einem Konto verbucht. Gleichzeitig verursachen Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfälle auf diesem Konto jedoch zwei Buchungen: eine Soll-Buchung und eine Ist-Buchung. Die Soll-Buchung (sog. Soll-Stellung) erfolgt, sobald eine Einnahme oder Ausgabe fällig wird. Die Ist-Buchung wird dann vorgenommen, wenn die Zahlung tatsächlich geleistet wurde (Ist-Ausgabe) bzw. tatsächlich eingenommen wurde (Ist-Einnahme).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger