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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Eigenkapital (EK)
Das Eigenkapital (EK) ist die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden. Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital, Jahresfehlbeträge verringern es.
Wie das Fremdkapital, so dient auch das Eigenkapital der Finanzierung des Vermögens.
Sofern das Eigenkapital positiv ist, wird es auf der Passivseite der Bilanz bzw. Vermögensrechnung ausgewiesen.
Ist das Eigenkapital hingegen negativ, so wird es i.d.R. auf der Aktivseite als "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.
Für die Untergliederung des Eigenkapitals einer Kommune in der Bilanz existiert keine bundeseinheitliche Regelung.
In der Folge wird die in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Untergliederung des Eigenkapitals beispielhaft dargestellt:
- Allgemeine Rücklage
- Sonderrücklagen
- Ausgleichsrücklage
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Im kommunalen,
doppischen
Haushaltsrecht
einiger Bundesländer werden statt des Begriffs "Eigenkapital" auch die Begriffe "Kapitalposition"
oder "Nettoposition" verwendet.
Gegensatz: Fremdkapital.
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