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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ist in der Doppik der positive Saldo der Ergebnisrechnung eines Rechnungsjahres. Ein Jahresüberschuss liegt vor, wenn die Erträge im betrachteten Rechnungsjahr größer sind als die Aufwendungen. Ist es umgekehrt, so spricht man vom Jahresfehlbetrag.

Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz und sind in die Rücklagen einzustellen.

Gegensatz: Jahresfehlbetrag.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum