Der kameralen Haushaltsplan ist eine systematisch untergliederte Gegenüberstellung der voraussichtlichen
Einnahmen und
Ausgaben einer öffentlichen Verwaltung.
Ebenso werden die geplanten Verpflichtungsermächtigungen,
Planstellen und anderen Stellen im Haushaltsplan abgebildet.
Beim kameralen Haushaltsplan handelt es sich entsprechend um eine Prognoserechnung mit Planungsfunktion.
Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gebietskörperschaft.
Der kamerale Haushaltsplan wird meistens für ein Haushaltsjahr aufgestellt. Wird er für zwei Haushaltsjahre erstellt, so spricht man
von einem Doppelhaushalt. Aber auch im Falle eines Doppelhaushalts
gilt, dass der Haushaltsplan nach Haushaltsjahren getrennt aufzustellen ist (sog. Jährlichkeitsgrundsatz).
Haushaltspläne werden auf Bundes- und Landesebene vom Parlament durch ein Haushaltsgesetz verabschiedet. Auf Ebene der Kommunen geschieht dies
durch eine Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan ist politisch und
rechtlich bindend.