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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ministerialprinzip

Das Ministerialprinzip (auch: Ressortprinzip, institutionelles Prinzip) ist auf Bundes- und Landesebene ein bedeutender Grundsatz zur Gliederung des Haushaltsplans in Einzelpläne. Das Ministerialprinzip besagt, dass jedem Verwaltungsbereich (Ministerium/Ressort) ein Einzelplan zuzuordnen ist.

Das Ministerialprinzip steht als Gliederungsprinzip dem Realprinzip gegenüber, das seinerseits besagt, dass für bestimmte Sachgebiete ein eigener Einzelplan eingerichtet werden sollte. Folglich gibt es im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten Einzelpläne, die wegen des Ministerialprinzips eingerichtet wurden, während andere Einzelpläne aufgrund des Realprinzips bestehen.

Beispiel: Im Bundeshaushaltsplan sind die Einzelpläne "Allgemeine Finanzverwaltung" und "Bundesschuld" gemäß dem Realprinzip eingerichtet worden. Die Einzelpläne "Bundesministerium der Finanzen" und "Bundesministerium der Justiz" bestehen demgegenüber aufgrund des Ministerialprinzips.

Gegensatz: Realprinzip.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum