Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Realprinzip

Das Realprinzip (auch: Funktionalprinzip) ist auf Bundes- und Landesebene ein wichtiger Grundsatz zur Gliederung des Haushaltsplans in Einzelpläne. Das Realprinzip besagt, dass für bestimmte Sachgebiete ein eigener Einzelplan eingerichtet werden sollte.

Das Realprinzip steht als Gliederungsprinzip dem Ministerialprinzip gegenüber, das besagt, dass für jedes Verwaltungsgebiet (Ministerium/Ressort) ein Einzelplan eingerichtet werden sollte. Folglich gibt es im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten Einzelpläne, die wegen des Ministerialprinzips eingerichtet wurden, während andere Einzelpläne aufgrund des Realprinzips bestehen.

Beispiel: Im Bundeshaushaltsplan sind die Einzelpläne "Allgemeine Finanzverwaltung" und "Bundesschuld" gemäß dem Realprinzip eingerichtet worden. Die Einzelpläne "Bundesministerium der Finanzen" und "Bundesministerium der Justiz" bestehen demgegenüber aufgrund des Ministerialprinzips.

Gegensatz: Ministerialprinzip.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum