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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Planstellen

Als Planstellen werden diejenigen Stellen bezeichnet, die in der betrachteten öffentlichen Verwaltung nötig sind, um die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten. Planstellen sind die Stellen der planmäßigen Beamten und Richter. Die Planstellen sind im Stellenplan auszuweisen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum