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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Planstellen

Als Planstellen werden diejenigen Stellen bezeichnet, die in der betrachteten öffentlichen Verwaltung nötig sind, um die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten. Unter die Planstellen fallen die Stellen der planmäßigen Beamten, Professoren und Richter sowie die Stellen der Soldaten. Die Planstellen sind im Stellenplan auszuweisen.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger