|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Planstellen
Als Planstellen werden diejenigen Stellen bezeichnet, die in der betrachteten öffentlichen Verwaltung nötig sind, um die Erfüllung
öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten. Planstellen sind die Stellen der planmäßigen Beamten und Richter.
Die Planstellen sind im Stellenplan auszuweisen.
|
|