Als Planstellen werden diejenigen Stellen bezeichnet, die in der betrachteten öffentlichen Verwaltung nötig sind, um die Erfüllung
öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten. Unter die Planstellen fallen die Stellen der planmäßigen Beamten, Professoren und Richter sowie die Stellen der Soldaten.
Die Planstellen sind im Stellenplan auszuweisen.