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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hebesätze der Realsteuern

Als Hebesätze der Realsteuern bezeichnet man die von der jeweiligen Kommune festgelegten Steuersätze für die Grund- und die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden vom Rat bestimmt und im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung festgelegt.

Das Recht der Gemeinden auf das Aufkommen aus Realsteuern und auf die Festsetzung von Realsteuerhebesätzen ist in Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Die Städte und Gemeinden können nach Maßgabe des Gewerbesteuer- und Grundsteuergesetzes die Hebesätze von Gewerbe- und Grundsteuer festsetzen.

Der kommunal zu bestimmende Hebesatz der Gewerbesteuer wird auf den Gewebesteuermessbetrag erhoben, welcher sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt. Bei der Grundsteuer wendet die Stadt oder Gemeinde auf den sog. Steuermessbetrag den von der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest. Wegen der Autonomie der Gemeinden bei der Festsetzung der Hebesätze kann die Belastung von Gemeinde zu Gemeinde - auch bei gleichem Steuermessbetrag - differieren.

Die gewogenen Durchschnittshebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer können - differenziert nach Ländern, Kommunaltypen und Größenklassen - regelmäßig der Statistik über den Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Einzelgemeindliche Hebesätze werden ebenfalls kontinuierlich von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern veröffentlicht.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken

Blog-Einträge zum Thema:
- Gewerbesteuer-Durchschnittshebesätze 2010 im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 21.11.2011)
- Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B des Jahres 2010 im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 9.11.2011)
- Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2010 (Blog-Eintrag vom 6.8.2011)
- Kommunen mit den höchsten Hebesätzen bei der Grundsteuer A im Jahr 2010 (Blog-Eintrag vom 29.7.2011)
- Städte und Gemeinden mit den niedrigsten/höchsten Gewerbesteuer-Hebesätzen 2010 (Blog-Eintrag vom 15.7.2011)
- Städte/Gemeinden mit den höchsten bzw. niedrigsten Hebesätzen der Grundsteuer B (Blog-Eintrag vom 1.2.2011)



Weitere Informationen:
» Artikel 106 Grundgesetz
» Gewerbesteuergesetz
» Grundsteuergesetz


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