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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern

Steuern sind gegenstandslose und hoheitlich auferlegte Geldleistungen, die von denjenigen (natürlichen oder juristischen) Personen zu entrichten sind, bei denen der Tatbestand eines Steuergesetzes zutrifft. Steuern dienen dem Staat und seinen Kommunen zur Einnahmeerzielung. Die Einnahmen bzw. Erträge sind dabei an keinen besonderen Zweck gebunden (sog. Nonaffektationsprinzip).

Wichtige in Deutschland erhobene Steuern sind z.B. die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A/B, die Erbschaft-/Schenkungsteuer, die Kirchensteuer, die Energiesteuer und die Tabaksteuer.

Steuern können kategorisiert werden nach:
- Verkehrsteuern
- Verbrauchsteuern
- Besitzsteuern (wiederum zu untergliedern in Ertragsteuern und Substanzsteuern)

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (insb. Hundesteuersatzungen, Jagdsteuersatzungen, Vergnügungsteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen)
- Aufsätze zum Thema "Steuern"

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum