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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Steuern
Steuern sind gegenstandslose und hoheitlich auferlegte Geldleistungen, die von denjenigen (natürlichen oder juristischen)
Personen zu entrichten sind, bei denen der Tatbestand eines Steuergesetzes zutrifft. Steuern dienen dem Staat und seinen Kommunen zur
Einnahmeerzielung. Die Einnahmen bzw. Erträge sind dabei an
keinen besonderen Zweck gebunden (sog. Nonaffektationsprinzip).
Wichtige in Deutschland erhobene Steuern sind z.B. die
Körperschaftsteuer,
die Einkommensteuer, die
Umsatzsteuer,
die Gewerbesteuer,
die Grundsteuer A/B, die
Erbschaft-/Schenkungsteuer, die
Kirchensteuer, die
Energiesteuer und die
Tabaksteuer.
Steuern können kategorisiert werden nach:
- Verkehrsteuern
- Verbrauchsteuern
- Besitzsteuern (wiederum zu untergliedern in
Ertragsteuern und
Substanzsteuern)
Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (insb. Hundesteuersatzungen, Jagdsteuersatzungen, Vergnügungsteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen)
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
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