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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Energiesteuer
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse (z.B. verbleites/unverbleites Benzin, Diesel, Erdgas) als Kraft- oder Heizstoff.
Das Steueraufkommen fließt dem Bund zu.
Siehe hierzu auch:
- Energiesteuer-Statistik

Weitere Informationen:
» Energiesteuergesetz (EnergieStG)
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