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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verbrauch von Kaffee bzw. kaffeehaltigen Waren erhoben wird.
Das Steueraufkommen fließt dem Bund zu.

Weitere Informationen:
» Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)
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