Der Begriff des Steueraufkommens bezeichnet die Summe der
Einnahmen bzw.
Erträge, die einer einzelnen
Gebietskörperschaft (z.B. nur der Bund), einer Gruppe von Gebietskörperschaften (z.B. nur die Gemeinden in Bayern)
oder der Gesamtheit aller Gebietskörperschaften eines Staates (d.h. die Gesamtheit aus Bund, Ländern und Kommunen)
in einem bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr, ein Quartal, ein Monat) aus einer
Steuer
(z.B. nur
Energiesteuer), aus einer
Gruppe von Steuern (z.B. nur
Gemeinschaftsteuern) oder aus der Gesamtheit aller Steuern zugeflossen sind. Das Steueraufkommen dient zur
Finanzierung der öffentlichen
Leistungserstellung.
Das gesamte Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus verschiedenen
Steuerarten zusammen. Die nach
ihrem Steueraufkommen wichtigsten Steuerarten sind die
Einkommensteuer und die
Umsatzsteuer.
Das vom deutschen Staat generierte Steueraufkommen wird einer
Steuerverteilung unterzogen. Demnach fließt das Steueraufkommen aus den Gemeinschaftsteuern anteilig Bund, Ländern und Gemeinden zu.
Das Steueraufkommen aus den
Bundessteuern verbleibt beim Bund, das aus den
Landessteuern bei den Ländern. Das Aufkommen aus den
Gemeindesteuern steht den Gemeinden zu. Einzige Ausnahme unter den Gemeindesteuern ist die
Gewerbesteuer, die aufgrund der
Gewerbesteuerumlage, welche Bund und Ländern zufließt, auch als
heimliche Gemeinschaftsteuer bezeichnet werden kann.
Das Aufkommen aus den zuvor genannten Gruppen (Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern) wird ferner im Rahmen der
Finanzausgleichssysteme
(Länderfinanzausgleich und
Kommunaler Finanzausgleich)
teilweise weiter zwischen den Gebietskörperschaften umverteilt. Ferner führt der Bund einen Teil seines Steueraufkommens
an die Europäische Union (EU) ab.