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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzausgleich

Der Finanzausgleich ist eine laut Grundgesetz vorgeschriebene Maßnahme zur Erreichung eines finanziellen Gleichgewichts zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Kommunen).

Es wird im Allgemeinen unterschieden zwischen dem vertikalen und dem horizontalen Finanzausgleich. Der vertikale Finanzausgleich bezeichnet hierbei den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ebenen. Demgegenüber beschreibt der Begriff des horizontalen Finanzausgleichs den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften derselben Ebene.

Ferner wird nach der Ebene im föderalen System differenziert zwischen:
- Kommunaler Finanzausgleich (KFA)
- Länderfinanzausgleich (LFA)

Siehe hierzu auch:
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum