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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerträger

Der Steuerträger ist dasjenige Wirtschaftssubjekt, das die Belastung der Besteuerung wirtschaftlich (tatsächlich) zu tragen hat.

Dasjenige Wirtschaftssubjekt, das aus Sicht des Steuergesetzgebers der Steuerträger sein soll heißt Steuerdestinatar. Bedingt durch Überwälzungsprozesse sind der Steuerdestinatar und der (tatsächliche) Steuerträger jedoch nicht notwendigerweise identisch.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger