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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Stromsteuer
Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, deren Steuergegenstand der Verbrauch an elektrischen Strom ist. Das Steueraufkommen an der Stromsteuer steht dem Bund zu.

Weitere Informationen:
» Stromsteuergesetz (StromStG)
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