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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, bei der das Eigentum an Grundstücken das Besteuerungsobjekt darstellt.

Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Grundsteuer: Grundsteuer A und Grundsteuer B.

Die Grundsteuer A wird auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an allen anderen bebauten und bebaubaren Grundstücken, inkl. Gebäude und Wohnungen, erhoben.

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach der Beschaffenheit und dem Wert des jeweiligen Grundstücks. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B werden mittels der Haushaltssatzung festgelegt.

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum