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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die im Erbfall erhoben wird. Die Erbschaftsteuer knüpft hierbei an den einzelnen Erben oder sonstigen Erwerbern an. Zu versteuern ist der steuerpflichtige Erwerb durch den Erbfall, d.h. die Bereicherung des Erben, soweit der Erwerb nicht steuerfrei ist.

Die Erbschaftsteuer wird durch die Schenkungsteuer ergänzt, die verhindern soll, dass durch Schenkung unter Lebenden die Erbschaftsteuer umgangen wird.

Das Steueraufkommen der Erbschaftsteuer steht den Bundesländern zu.

Siehe hierzu auch:
- Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik



Weitere Informationen:
» Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum