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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine
Steuer, die im Erbfall erhoben wird.
Die Erbschaftsteuer knüpft hierbei an den einzelnen Erben oder sonstigen Erwerbern an. Zu versteuern ist der
steuerpflichtige Erwerb durch den Erbfall, d.h. die Bereicherung des Erben, soweit der Erwerb nicht steuerfrei ist.
Die Erbschaftsteuer wird durch die
Schenkungsteuer ergänzt, die verhindern soll, dass durch Schenkung unter
Lebenden die Erbschaftsteuer umgangen wird.
Das Steueraufkommen der Erbschaftsteuer steht den Bundesländern zu.
Siehe hierzu auch:
- Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik

Weitere Informationen:
» Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
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