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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Intergenerative Gerechtigkeit

Das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit ist ein ethisches Leitbild. Intergenerative Gerechtigkeit lässt sich operabel überprüfbar nur als Interperiodengerechtigkeit definieren. Die interperiodische Gerechtigkeit ist demnach eine erforderliche Weiterentwicklung des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit. Das aus dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit abgeleitete Prinzip der interperiodischen Gerechtigkeit erfordert grundsätzlich den Ausgleich von Ressourcenaufkommen (Ertrag) und Ressourcenverbrauch (Aufwand), d.h. eine ausgeglichene Ergebnisrechnung und auf den Haushalt bezogen einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt. Streng genommen müssen z.B. auch Erträge aus Vermögensveräußerungen (Realisierung stiller Reserven) etc. heraus gerechnet werden. Daher ist ein Zustand interperiodischer und damit intergenerativer Gerechtigkeit dann erreicht, wenn die ordentlichen Erträge zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen ausreichen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum