Das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit ist ein ethisches Leitbild.
Intergenerative Gerechtigkeit lässt sich operabel überprüfbar nur als
Interperiodengerechtigkeit definieren. Die interperiodische Gerechtigkeit
ist demnach eine erforderliche Weiterentwicklung des Prinzips der
intergenerativen Gerechtigkeit. Das aus dem Prinzip der intergenerativen
Gerechtigkeit abgeleitete Prinzip der interperiodischen Gerechtigkeit erfordert
grundsätzlich den Ausgleich von
Ressourcenaufkommen
(Ertrag) und
Ressourcenverbrauch
(Aufwand), d.h. eine ausgeglicheneErgebnisrechnung und auf den
Haushalt bezogen einen
ausgeglichenen
Ergebnishaushalt. Streng genommen müssen z.B. auch Erträge aus
Vermögensveräußerungen (Realisierung
stiller Reserven) etc. heraus gerechnet werden. Daher ist ein Zustand
interperiodischer und damit intergenerativer Gerechtigkeit dann erreicht, wenn die
ordentlichen Erträge zur Deckung der
ordentlichen Aufwendungen ausreichen.