Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Ergebnis, ordentliches (doppisch)

Das ordentliche Ergebnis ergibt sich in der doppischen Ergebnisrechnung aus der Differenz zwischen den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen.

Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit im betrachteten Rechnungsjahr dar.

Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit (interperiodische Gerechtigkeit). Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden.

Gegensatz: außerordentliches Ergebnis.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum