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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ergebnis, ordentliches (doppisch)
Das ordentliche Ergebnis ergibt sich in der doppischen Ergebnisrechnung aus der Differenz zwischen den
ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen.
Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit
im betrachteten Rechnungsjahr dar.
Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße
zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit (interperiodische Gerechtigkeit). Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann
geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte
Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von
einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden.
Gegensatz: außerordentliches Ergebnis.
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