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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Aufwendungen, ordentliche
Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit
anfallen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen.
Beispiele für ordentliche Aufwendungen: planmäßige Abschreibungen, Personal-, Sach- und Zinsaufwendungen.
Gegensatz: außerordentliche Aufwendungen.
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