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Sachaufwand
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sachaufwand
Unter Sachaufwand versteht man alle während der Leistungserstellung
anfallenden laufenden Aufwendungen,
die für Gebäude, Kraftfahrzeuge, Büros etc. anfallen.
Personalaufwendungen zählen nicht zu den Sachaufwendungen.
Die geplanten
Sachaufwendungen sind im Ergebnishaushalt
zu veranschlagen. Die in der Rechnungsperiode tatsächlich realisierten Sachaufwendungen werden in der
Ergebnisrechnung ausgewiesen.
Beispiele für Sachaufwendungen: Heizaufwendungen, Stromaufwendungen, Miet- und Pachtaufwendungen, Kraftstoffaufwendungen, Versicherungsaufwendungen,
IT-Aufwendungen, Reparaturaufwendungen, Aufwendungen für Büromaterial, usw.
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