Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Sachaufwand

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Sachaufwand

Unter Sachaufwand versteht man alle während der Leistungserstellung anfallenden laufenden Aufwendungen, die für Gebäude, Kraftfahrzeuge, Büros etc. anfallen. Personalaufwendungen zählen nicht zu den Sachaufwendungen.

Die geplanten Sachaufwendungen sind im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Die in der Rechnungsperiode tatsächlich realisierten Sachaufwendungen werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Beispiele für Sachaufwendungen: Heizaufwendungen, Stromaufwendungen, Miet- und Pachtaufwendungen, Kraftstoffaufwendungen, Versicherungsaufwendungen, IT-Aufwendungen, Reparaturaufwendungen, Aufwendungen für Büromaterial, usw.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger