|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sachaufwand
Unter Sachaufwand versteht man alle während der Leistungserstellung
anfallenden laufenden Aufwendungen,
die für Gebäude, Kraftfahrzeuge, Büros etc. anfallen.
Personalaufwendungen zählen nicht zu den Sachaufwendungen.
Beispiele für Sachaufwendungen: Heizaufwendungen, Stromaufwendungen, Miet- und Pachtaufwendungen, Kraftstoffaufwendungen, Versicherungsaufwendungen,
IT-Aufwendungen, Reparaturaufwendungen, Aufwendungen für Büromaterial, usw.
|
|