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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnishaushalt (doppisch)

Der Ergebnishaushalt (auch: Gesamtergebnishaushalt, (Gesamt-)Ergebnisplan) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung. Der Ergebnishaushalt wird seinerseits in Teilergebnishaushalte untergliedert. Die Untergliederung in Teilergebnishaushalte kann sich entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur ausrichten. Der Ergebnishaushalt ist nicht bundeseinheitlich untergliedert.

Der Ergebnishaushalt umfasst die erwarteten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr. Hierbei werden sowohl die erwarteten ordentlichen Aufwendungen und Erträge, als auch die erwarteten außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.

Die Ausgeglichenheit des Ergebnishaushalts ist im doppischen Haushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des Haushaltsausgleichs.

Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Ergebnishaushalts gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Ergebnishaushalt in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum