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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufwendungen, außerordentliche

Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen all diejenigen Aufwendungen, die nicht zur gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit zu zählen sind. Außerordentliche Aufwendungen fallen unregelmäßig an und/oder sind periodenfremd.

Außerordentliche Aufwendungen sind zum Beispiel:
- Verluste aus dem Verkauf von Grundstücken (Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen; dort werden sie als sonstige ordentliche Aufwendungen behandelt)
- Abschreibungen wegen Brandschäden
- Abschreibungen wegen Unwetterschäden

Gegensatz: ordentliche Aufwendungen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum