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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Aufwendungen, außerordentliche
Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen all diejenigen Aufwendungen, die nicht zur gewöhnlichen
Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit zu zählen sind. Außerordentliche Aufwendungen fallen unregelmäßig
an und/oder sind periodenfremd.
Außerordentliche Aufwendungen sind zum Beispiel:
- Verluste aus dem Verkauf von Grundstücken (Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen; dort werden sie als sonstige ordentliche Aufwendungen behandelt)
- Abschreibungen wegen Brandschäden
- Abschreibungen wegen Unwetterschäden
Gegensatz: ordentliche Aufwendungen.
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