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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Ergebnis, außerordentliches (doppisch)
Das außerordentliche
Ergebnis
ergibt sich in der
doppischen
Ergebnisrechnung
aus dem
Saldo
von
außerordentlichen Erträgen
und
außerordentlichen Aufwendungen
.
Das außerordentliche Ergebnis bildet den Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten
Rechnungsjahr
ab.
Gegensatz:
ordentliches Ergebnis
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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