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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnis, außerordentliches (doppisch)

Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich in der doppischen Ergebnisrechnung aus dem Saldo von außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen.

Das außerordentliche Ergebnis bildet den Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten Rechnungsjahr ab.

Gegensatz: ordentliches Ergebnis.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum