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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ergebnis (doppisch)
Der Begriff Ergebnis (auch: Erfolg, Jahresergebnis) bezeichnet in der Doppik den
Saldo der
Ergebnisrechnung,
also die Differenz aus Erträgen
und Aufwendungen.
Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, so spricht man von einem Überschuss,
umgekehrt von einem Fehlbetrag. Überschüsse
erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz. Fehlbeträge vermindern das Eigenkapital.
Das Ergebnis unterteilt sich grundsätzlich in das ordentliche und das
außerordentliche Ergebnis.
Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit dar.
Der Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten wird mittels des außerordentlichen Ergebnisses
abgebildet.
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