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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnis (doppisch)

Der Begriff Ergebnis (auch: Erfolg, Jahresergebnis) bezeichnet in der Doppik den Saldo der Ergebnisrechnung, also die Differenz aus Erträgen und Aufwendungen.

Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, so spricht man von einem Überschuss, umgekehrt von einem Fehlbetrag. Überschüsse erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz. Fehlbeträge vermindern das Eigenkapital.

Das Ergebnis unterteilt sich grundsätzlich in das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis. Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit dar. Der Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten wird mittels des außerordentlichen Ergebnisses abgebildet.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum