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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltspolitik

Unter dem Begriff Haushaltspolitik fasst man alle politischen Entscheidungen zusammen, die die Finanz- und Haushaltswirtschaft einer öffentlichen Gebietskörperschaft betreffen.

Die Haushaltspolitik ist auf Bundesebene beim Bundesfinanzministerium angesiedelt. Auf Landesebene ist dies entsprechend bei den jeweiligen Landesfinanzministerien der Fall. In den Kommunen sind die Kämmereien für die örtliche Haushaltspolitik zuständig.

Den oben genannten Exekutivorganen sind auf parlamentarischer Ebene i.d.R. Haushalts- und Finanzausschüsse mit weitestgehend deckungsgleichen Zuständigkeiten gegenübergestellt. Diese spielen eine nicht minder wichtige Rolle in der Haushaltspolitik. In Kommunen sind die im Ausschuss vertretenen Mandatsträger ebenfalls der Exekutive zugeordnet.

Grundsätzlich obliegt es allerdings nicht einer kleinen ausgewählten Gruppe der politisch Verantwortlichen (wie einem Ausschuss) über den Haushalt zu befinden. Das Budgetrecht obliegt dem gesamten Parlament (Bund, Länder) bzw. dem gesamten Rat/Kreistag (Kommunen).

Siehe auch:
- Links zu den Finanzministerien
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen
- Links zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum