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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltspolitik
Unter dem Begriff Haushaltspolitik fasst man alle politischen Entscheidungen zusammen, die die Finanz- und
Haushaltswirtschaft einer öffentlichen Gebietskörperschaft betreffen.
Die Haushaltspolitik ist auf Bundesebene beim Bundesfinanzministerium angesiedelt. Auf Landesebene ist
dies entsprechend bei den jeweiligen Landesfinanzministerien der Fall. In den Kommunen sind die
Kämmereien für die örtliche Haushaltspolitik zuständig.
Den oben genannten Exekutivorganen sind auf parlamentarischer Ebene i.d.R.
Haushalts-
und Finanzausschüsse mit weitestgehend deckungsgleichen Zuständigkeiten gegenübergestellt.
Diese spielen eine nicht minder wichtige Rolle in der Haushaltspolitik.
In Kommunen sind die im Ausschuss vertretenen Mandatsträger ebenfalls der Exekutive zugeordnet.
Grundsätzlich obliegt es allerdings nicht einer kleinen ausgewählten Gruppe der politisch
Verantwortlichen (wie einem Ausschuss) über den
Haushalt zu befinden. Das
Budgetrecht obliegt dem gesamten Parlament (Bund, Länder)
bzw. dem gesamten Rat/Kreistag (Kommunen).
Siehe auch:
- Links zu den Finanzministerien
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen
- Links zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien
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