Als Haushaltsdefizit (auch: Budgetdefizit, negativer Haushaltssaldo) bezeichnet man in der Kameralistik einen Fehlbetrag,
der dadurch entsteht, dass die im Haushaltsplan einer öffentlichen Verwaltung veranschlagten Ausgaben höher sind als die
veranschlagten Einnahmen.
Um das Haushaltsdefizit zu decken, müssen
Kredite aufgenommen werden, wobei hier dann auch von Einnahmen aus Krediten gesprochen wird. Hierbei darf die Nettokreditaufnahme
jedoch nicht die
Investitionsausgaben übersteigen.
In der Doppik entsteht ein Haushaltsdefizit, wenn die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen die veranschlagten Erträge
übersteigen. Im doppischen System gilt hierbei per Definition, dass in Höhe des Haushaltsdefizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt wird/wurde.
All diejenigen Maßnahmen (Einnahmen/Erträge steigern bzw. Ausgaben/Aufwendungen senken),
die darauf abzielen, das Haushaltsdefizit (vollständig) abzubauen, fasst man unter dem Begriff der
Haushaltskonsolidierung zusammen.