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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verpflichtungsermächtigung

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im (kameralen oder doppischen) Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen oder zur Förderung von Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen lassen sich insofern auch als Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre begreifen.

Grundsätzlich dürfen Ausgaben bzw. Auszahlungen nur dann im Haushaltsplan veranschlagt werden, wenn diese noch im selben Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werden (sog. Kassenwirksamkeitsprinzip). Bei Investitionen, die auf mehrere Jahre angelegt sind (z.B. Bau eines neuen Hallenbads), ist es jedoch notwendig, dass die Verwaltung bereits in einem früheren Haushaltsjahr Verpflichtungen eingeht, die erst in späteren Jahren Ausgaben bzw. Auszahlungen nach sich ziehen. Genau zu diesem Zweck werden Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan veranschlagt. Eine Verpflichtungsermächtigung ermöglicht es also einer Verwaltung, Verpflichtungen einzugehen, die über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus gehen.

Es gilt der Grundsatz, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann im Haushaltsplan angesetzt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass in den Haushaltsjahren, in denen die Verpflichtungen tatsächlich zu Ausgaben bzw. Auszahlungen führen, auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Verpflichtungsermächtigungen sind in der Doppik im jeweiligen Teilfinanzhaushalt zu veranschlagen. In der Kameralistik sind sie bei Kommunen im Vermögenshaushalt anzusetzen. In beiden Fällen muss des Weiteren angegeben werden, in welchen Haushaltsjahren welche Ausgaben bzw. Auszahlungen zu erwarten sind.

Die Gesamthöhe der Verpflichtungsermächtigungen wird mittels der Haushaltssatzung (Kommunen) bzw. mittels des Haushaltsgesetzes (Bund und Länder) festgesetzt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger