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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Jährlichkeitsgrundsatz
Der Jährlichkeitsgrundsatz ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der besagt, dass der
Haushaltsplan
grundsätzlich nach Jahren getrennt aufzustellen ist. Dies gilt auch dann, wenn der
Haushalt
für mehrere
Haushaltsjahre
erstellt wird (
Doppelhaushalt
). Der Jährlichkeitsgrundsatz gilt sowohl in der
Doppik
, als auch in der
Kameralistik
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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