Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Jährlichkeitsgrundsatz

Der Jährlichkeitsgrundsatz ist ein Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass der Haushaltsplan grundsätzlich nach Jahren getrennt aufzustellen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Haushalt für mehrere Haushaltsjahre erstellt wird (Doppelhaushalt). Der Jährlichkeitsgrundsatz gilt sowohl in der Doppik, als auch in der Kameralistik.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum