Als Finanzkonten werden in der Doppik die
Konten bezeichnet, die zur Bedienung der
Finanzrechnung geführt werden.
Finanzkonten bilden folglich auch die einzelnen Positionen der Finanzrechnung ab. Auf einem Finanzkonto werden entsprechend alle Ein- und Auszahlungen verbucht.
Die Finanzkonten stehen, dem Funktionsprinzip der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR) folgend, alle in einem gewissen Zusammenhang zum Bestandskonto "liquide Mittel".
Finanzkonten werden auf das Finanzrechnungskonto abgeschlossen.
Die Finanzkonten zählen - neben den
Bestands- und
Erfolgskonten - zu den
Sachkonten.
Die Finanzkonten als dritte Sachkontenart sind ein Charakteristikum der Doppik öffentlicher Verwaltungen und liegen
in der Finanzrechnung als drittem Element der Drei-Komponenten-Rechnung begründet. Im privatwirtschaftlichen
Sektor wird dieses dritte Element nicht laufend mitgeführt, weswegen dort in der Regel lediglich die Bestands- und
Erfolgskonten zu den Sachkonten gezählt werden.