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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Tilgung, außerordentliche
Eine außerordentliche Tilgung ist eine Form der Kredittilgung, die dann vorliegt, wenn die Tilgungszahlungen über den vereinbarten, ordentlichen Tilgungsplan hinaus gehen.
Gegensatz: ordentliche Tilgung.
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