|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Tilgung, ordentliche
Als ordentliche Tilgung bezeichnet man eine Form der Tilgung, bei der die Rückzahlung der Kreditsumme planmäßig und gemäß der vereinbarten Konditionen erfolgt.
Gegensatz: außerordentliche Tilgung.
|
|