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Vollkonsolidierung
Als Vollkonsolidierung bezeichnet man eine Form der
Konsolidierung
im Rahmen der Aufstellung des
Gesamt-
/
Konzernabschlusses
. Die Vollkonsolidierung findet bei der Kernverwaltung und den
verbundenen Unternehmen
Anwendung.
Die voll zu konsolidierenden Einheiten des
Konzerns Gebietskörperschaft
gehen mit all ihren
Vermögensgegenständen
und
Schulden
in den Gesamt-/Konzernabschluss ein. Hierbei werden zunächst die vereinheitlichten
Einzelabschlüsse
zum
Summenabschluss
aufaddiert. Da der Gesamt-/Konzernabschluss im Sinne der
Einheitstheorie
alle Konzerneinheiten als eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit darstellen soll, sind die Summenabschlüsse um konzerninterne Beziehungen zu bereinigen. Diese Eliminierung konzerninterner Beziehungen vollzieht sich im Rahmen der Vollkonsolidierung anhand folgender vier Konsolidierungsschritte:
-
Kapitalkonsolidierung
-
Schuldenkonsolidierung
-
Zwischenergebniseliminierung
-
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger