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Summenabschluss
Der Summenabschluss ist ein vorbereitender Schritt für die Durchführung einer
Vollkonsolidierung
im Kontext der Erstellung des
Konzern-
bzw.
Gesamtabschlusses
. Für die Aufstellung des Summenabschlusses werden die Wertansätze des
Jahresabschlusses
der Kernverwaltung einer
Gebietskörperschaft
mit den Wertansätzen der Jahresabschlüsse der per Vollkonsolidierung einzubeziehenden
Auslagerungen
(
verbundene Unternehmen
) zusammenaddiert.
Die aufaddierten
Bilanzen
werden als
Summenbilanz
bezeichnet. Die Zusammenfassung der
Ergebnisrechnung
der Gebietskörperschaft mit den
Gewinn- und Verlustrechnungen
der Auslagerungen heißt
Summenergebnisrechnung
. Die Summenbilanz und die Summenergebnisrechnung werden in einem nächsten Schritt im Rahmen der (eigentlichen) Vollkonsolidierung um konzerninterne Beziehungen bereinigt, um darauf aufbauend den Gesamt- bzw. Konzernabschluss (inkl.
Gesamt-
/
Konzernbilanz
und
Gesamt-
/
Konzernergebnisrechnung
) aufzustellen.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger