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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtergebnisrechnung

Die Gesamtergebnisrechnung ist allgemein eine in Staffelform aufzustellende Gegenüberstellung der realisierten Erträge und Aufwendungen für ein Rechnungsjahr. Ihr Saldo ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbertrag.

Als Gesamtergebnisrechnung bezeichnet man im Speziellen zum Einen eine von drei Komponenten des Gesamtabschlusses. Die Gesamtergebnisrechnung stellt hierbei eine konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Erträge und Aufwendungen aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die Gesamtergebnisrechnung ist hierbei vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Zum Anderen wird der Begriff der Gesamtergebnisrechnung i.d.R. auch im Kontext des "normalen" doppischen Jahresabschlusses für die Kernverwaltung gebraucht, sofern im Haushaltsplan vom Gesamtergebnishaushalt oder Gesamtergebnisplan anstatt vom Ergebnishaushalt bzw. Ergebnisplan gesprochen wird.

Siehe hierzu auch:
- Ergebnisrechnung
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum