Unter dem Gesamtergebnisplan (oder kurz: Ergebnisplan) versteht man in der Doppik den für die
Gesamtverwaltung aufgestellten Ergebnisplan. Der Gesamtergebnisplan
ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und bildet
die Zusammenführung aller Erträge und Aufwendungen aus den Teilergebnisplänen ab.
Der Begriff Gesamtergebnisplan (bzw. Ergebnisplan) ist nicht in allen Bundesländern gebräuchlich.
Andere Bundesländer sprechen vom Gesamtergebnishaushalt (oder kurz: Ergebnishaushalt).