Der Begriff des Gesamtergebnisplans (oder kurz: Ergebnisplan) bezeichnet in der Doppik den für die
Gesamtverwaltung aufgestellten Ergebnisplan. Der Gesamtergebnisplan
ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und bildet
die Zusammenführung aller Erträge und Aufwendungen aus den Teilergebnisplänen ab.
Der Begriff Gesamtergebnisplan (bzw. Ergebnisplan) wird nicht in allen Bundesländern genutzt.
Andere Länder sprechen vom Gesamtergebnishaushalt (oder kurz: Ergebnishaushalt).