Als Gesamtfinanzrechnung (auch: Konzernfinanzrechnung, konsolidierte Finanzrechnung) bezeichnet man zum anderen eine
Komponente des Gesamtabschlusses.
Die Gesamtfinanzrechnung stellt hierbei eine konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und
Auszahlungen aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden
Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar.
Die Gesamtfinanzrechnung ist in diesem Kontext vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns
in der Privatwirtschaft.
Die Struktur der Gesamtfinanzrechnung richtet sich nach der Struktur der
Finanzrechnung des
Jahresabschlusses der Kernverwaltung.