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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtfinanzrechnung

Die Gesamtfinanzrechnung ist eine in Staffelform aufgestellte Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen für ein Rechnungsjahr.

Der Begriff der Gesamtfinanzrechnung wird zum Einen im Kontext des doppischen Jahresabschlusses für die Kernverwaltung gebraucht, sofern im Haushaltsplan vom Gesamtfinanzhaushalt oder Gesamtfinanzplan anstatt vom Finanzhaushalt bzw. Finanzplan gesprochen wird.

Als Gesamtfinanzrechnung (auch: Konzernfinanzrechnung, konsolidierte Finanzrechnung) bezeichnet man des Weiteren eine Komponente des Gesamtabschlusses. Die Gesamtfinanzrechnung stellt hierbei eine konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und Auszahlungen aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die Gesamtfinanzrechnung ist in diesem Kontext vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Siehe hierzu auch:
- Finanzrechnung
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum