Als Gesamtfinanzrechnung (auch: Konzernfinanzrechnung, konsolidierte Finanzrechnung) bezeichnet man des Weiteren eine
Komponente des Gesamtabschlusses.
Die Gesamtfinanzrechnung stellt hierbei eine konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und
Auszahlungen aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden
Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar.
Die Gesamtfinanzrechnung ist in diesem Kontext vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns
in der Privatwirtschaft.