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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtfinanzplan

Unter dem Gesamtfinanzplan (oder kurz: Finanzplan) versteht man in der Doppik den für die Gesamtverwaltung aufgestellten Finanzplan. Der Gesamtfinanzplan ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und bildet die Zusammenführung aller Ein- und Auszahlungen aus den Teilfinanzplänen ab.

Der Begriff Gesamtfinanzplan (bzw. Finanzplan) ist nicht in allen Bundesländern gebräuchlich. Andere Bundesländer sprechen vom Gesamtfinanzhaushalt (oder kurz: Finanzhaushalt).

Siehe hierzu auch:
- Finanzplan (doppisch)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum