Der Gesamtfinanzplan (oder kurz: Finanzplan) ist in der Doppik den für die
Gesamtverwaltung aufgestellten Finanzplan. Der Gesamtfinanzplan ist Teil des doppischen Haushaltsplans und bildet
die Zusammenführung aller Ein- und Auszahlungen aus den Teilfinanzplänen ab.
Der Begriff Gesamtfinanzplan (bzw. Finanzplan) ist nicht in allen Bundesländern gebräuchlich.
Andere Länder sprechen vom Gesamtfinanzhaushalt (oder kurz: Finanzhaushalt).