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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzplan (doppisch)

Der Finanzplan (auch: Gesamtfinanzplan, (Gesamt-)Finanzhaushalt) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung. Der Finanzplan wird seinerseits in Teilfinanzpläne untergliedert. Hierbei kann sich die Untergliederung in Teilfinanzpläne entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur orientieren. Der Finanzplan ist nicht bundeseinheitlich untergliedert.

Im Finanzplan werden alle für das Haushaltsjahr erwarteten ordentlichen Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der Investitions- und Liquiditätsplanung.

Der Finanzplan ist eine reine Geldflussrechnung und somit zu einem gewissen Teil vergleichbar mit dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt aus der Kameralistik.

Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Finanzplans gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Finanzplan in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum