Der Finanzplan (auch: Gesamtfinanzplan, (Gesamt-)Finanzhaushalt) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung.
Der Finanzplan wird seinerseits in Teilfinanzpläne untergliedert. Hierbei kann sich die Untergliederung in
Teilfinanzpläne entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur orientieren.
Der Finanzplan ist für den kommunalen Raum nicht bundeseinheitlich untergliedert.
Im Finanzplan werden alle für das Haushaltsjahr erwarteten (ordentlichen) Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der
Investitions- und Liquiditätsplanung.
Die Ausgeglichenheit des Finanzplans ist in einigen Bundesländern Teil der Regelungen zum
Haushaltsausgleich.
In diesem Zusammenhang ist gleichwohl anzumerken, dass der Ausgleich des Finanzplans in der
Doppik aufgrund der
ressourcenverbrauchsorientierten
Konzeption des neuen
Haushalts- und
Rechnungswesens
eher sekundären Charakter hat. Zentral ist vor dem Hintergrund des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit
vielmehr der Ausgleich des
Ergebnishaushalts.
Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Finanzplans gemäß Leittext der Innenministerkonferenz: