Der Finanzplan (auch: Gesamtfinanzplan, (Gesamt-)Finanzhaushalt) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung.
Der Finanzplan wird seinerseits in Teilfinanzpläne untergliedert. Hierbei kann sich die Untergliederung in
Teilfinanzpläne entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur orientieren.
Der Finanzplan ist für den kommunalen Raum nicht bundeseinheitlich untergliedert.
Im Finanzplan werden alle für das Haushaltsjahr erwarteten (ordentlichen) Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der
Investitions- und Liquiditätsplanung.