|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Jahresergebnis (doppisch)
Das Jahresergebnis (auch kurz: Ergebnis) ist in der Doppik das Resultat der Ergebnisrechnung über ein
Rechnungsjahr.
Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, so spricht man vom
Jahresüberschuss. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, so spricht man vom
Jahresfehlbetrag. Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz,
Jahresfehlbeträge vermindern es.
Das Jahresergebnis unterteilt sich grundsätzlich in das ordentliche und das
außerordentliche Jahresergebnis.
Das ordentliche Jahresergebnis stellt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit dar.
Das Ergebnis aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten wird mittels des außerordentlichen Jahresergebnisses
abgebildet.
|
|