Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Jahresergebnis (doppisch)

Das Jahresergebnis (auch kurz: Ergebnis) ist in der Doppik das Resultat der Ergebnisrechnung über ein Rechnungsjahr.

Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, so spricht man vom Jahresüberschuss. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, so spricht man vom Jahresfehlbetrag. Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz, Jahresfehlbeträge vermindern es.

Das Jahresergebnis unterteilt sich grundsätzlich in das ordentliche und das außerordentliche Jahresergebnis. Das ordentliche Jahresergebnis stellt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit dar. Das Ergebnis aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten wird mittels des außerordentlichen Jahresergebnisses abgebildet.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum