Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Jahresergebnis, außerordentliches (doppisch)

Das außerordentliche Jahresergebnis ergibt sich in der doppischen Ergebnisrechnung aus dem Saldo von außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen.

Das außerordentliche Jahresergebnis bildet das Ergebnis aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten Rechnungsjahr ab.

Gegensatz: ordentliches Jahresergebnis.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum