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Haushaltsreformen in Schleswig-Holstein


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[Stand: 22. Juni 2011]   
LANDESEBENE:

Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Schleswig-Holstein ist die Einführung einer Form der erweiterten Kameralistik geplant. Elemente des Reformmodells sind u.a.: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Controlling, Berichtswesen, Budgetierung.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Steuerung

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium:
» Finanzministerium Schleswig-Holstein



KOMMUNALE EBENE:

Reformmodell:
In Schleswig-Holstein wurde beschlossen, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und einer Form der erweiterten Kameralistik wählen können.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)

Umstellungsfristen:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2007 möglich. Sofern die Doppik gewählt wurde, ist für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens für das sechste Jahr nach dem ersten doppischen Jahresabschluss aufzustellen.

Reformkommunen:
Stadt Brunsbüttel, Stadt Glückstadt, Stadt Husum, Stadt Kiel, Stadt Lübeck, Stadt Neumünster, Kreis Pinneberg, Gemeinde Schönkirchen.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkr-sh.de




Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/KommunalesSport/KommunaleFinanzen/Gemeindehaushaltsreform/
  Gemeindehaushaltsreform_node.html, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.nkr-sh.de, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/FM_node.html, Zugriff am 22. Juni 2011


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