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HAUSHALTSREFORM IN SCHLEWSIG-HOLSTEIN
[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Schleswig-Holstein wurde beschlossen, dass die Kommunen zwischen der
Einführung der Doppik und einer Form der erweiterten Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des Reformmodells in Schleswig-Holstein:
"Neues Kommunales Rechnungswesen" (NKR)
Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.
Übergangsfrist:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2007 möglich. Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist drei Jahre nach der Doppik-Umstellung
aufzustellen.
Reformkommunen:
Brunsbüttel, Glückstadt, Husum, Kiel, Lübeck, Neumünster, Schönkirchen, Kreis Pinneberg.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein
Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium Schleswig-Holstein
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkr-sh.de
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/KommunalesSport/KommunaleFinanzen/Gemeindehaushaltsreform/ Gemeindehaushaltsreform__node.html, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.nkr-sh.de, Zugriff am 22. Januar 2010
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