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Haushaltsreformen in Schleswig-Holstein
[Stand: 22. Juni 2011]
LANDESEBENE:
Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Schleswig-Holstein ist die Einführung einer Form der
erweiterten Kameralistik geplant.
Elemente des Reformmodells sind u.a.: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Controlling, Berichtswesen, Budgetierung.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Steuerung
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Schleswig-Holstein
Zuständiges Ministerium:
» Finanzministerium Schleswig-Holstein
KOMMUNALE EBENE:
Reformmodell:
In Schleswig-Holstein wurde beschlossen, dass die Kommunen zwischen der
Einführung der Doppik
und einer Form der
erweiterten Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)
Umstellungsfristen:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2007 möglich. Sofern die Doppik gewählt wurde,
ist für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans nach Ablauf des
Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen.
Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens für das sechste Jahr nach dem
ersten doppischen Jahresabschluss aufzustellen.
Reformkommunen:
Stadt Brunsbüttel,
Stadt Glückstadt,
Stadt Husum,
Stadt Kiel,
Stadt Lübeck,
Stadt Neumünster,
Kreis Pinneberg,
Gemeinde Schönkirchen.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein
Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkr-sh.de
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/KommunalesSport/KommunaleFinanzen/Gemeindehaushaltsreform/ Gemeindehaushaltsreform_node.html, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.nkr-sh.de, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/FM_node.html, Zugriff am 22. Juni 2011
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