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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Budgetierung

Der Begriff Budgetierung bezeichnet den Prozess der bedarfsgerechten Planung, Zuteilung und Überwachung des Budgets einer Organisationseinheit. Die Budgetierung folgt hierbei dem Leitgedanken der Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung.

Die Vereinbarung von Budgets erfolgt in der Praxis häufig mittels Kontrakten. Ziel der Budgetierung ist es, die Steuerung der Verwaltung durch die Politik effizienter und effektiver zu gestalten. Gleichzeitig soll die Eigenverantwortung der einzelnen Organisationseinheiten gestärkt werden.

Generell sei angemerkt, dass Budget-Vereinbarungen nicht ausschließlich den finanziellen Rahmen zum Gegenstand haben sollten. Vielmehr sollten auch klare Ziele in Bezug auf Art, Menge und Qualität der zu erbringenden Leistungen festgeschrieben und durch geeignete Kennzahlen überprüft werden. Die Einhaltung des Budgets kann insofern erst durch Gegenüberstellung von Budgetausschöpfung und Zielerreichungsgrad beurteilt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum